Ein Screenshot vom Stasi-Unterlagen-Gesetz

Stasi-Unterlagen-Gesetz im Netz

Das Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (StUG) kann im Internet komplett eingesehen werden. Es regelt die Erfassung, Erschließung, Verwaltung und Verwendung der Akten des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS).

„Jeder Einzelne hat das Recht, vom Bundesbeauftragten Auskunft darüber zu verlangen, ob in den erschlossenen Unterlagen Informationen zu seiner Person enthalten sind.“

§ 3 (1) Rechte des Einzelnen

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